Die Kunden und Kundinnen vom Ponyhof erklären sich mit folgenden Punken einverstanden:
Reitstunden werden für die Spanne von den einen zu den nächsten Schulferien (richten sich nach
der Gemeinde Mönchaltorf) gebucht und im Voraus bezahlt.
Sämtliche Reitstunden, welche wegen Krankheit oder Ferienabwesenheit einer Reitlehrerin des
Ponyhofes nicht gegeben werden können, werden auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
Bei Absenz der Reitschülerin oder des Reitschülers können keine Kosten zurückerstattet oder
Reitstunden nachgeholt werden. Es ist jedoch möglich, dass ein anderes Kind (Freundin, Schwester,…) die Reitstunde eines verhinderten Reitschülers übernimmt. In diesem Fall möchte ich um
eine kurze, vorgängige Mitteilung bitten.
Für den Ponyhof wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Reitschülerinnen und
Reitschüler dieses Betriebes müssen eine Pferdezusatzversicherung nachweisen können, sofern sie ausserhalb der Reitstunde auf den Ponys des Betriebes reiten oder sich mit ihnen
abgeben.
Werden die Reitstunden unter dem laufenden Quartal abgebrochen, werden die Kosten der noch
ausstehenden Reitstunden zur Hälfte zurückerstattet.
Änderungen sollten jeweils auf Anfang der nächsten Schulferien statt finden und müssen im Voraus
bekannt gegeben werden.
Eltern haften für ihre Kinder, es sei denn diese befinden sich wegen einer gebuchten Reitstunde
in Obhut einer Reitlehrerin des Ponyhofes.
Der Ponyhof behält sich das Recht vor in Halbprivat- und Gruppenstunden nicht immer für jedes
Kind ein eigenes Pferd/Pony in Anspruch zu nehmen. Dies kann verschiedene Gründe als Ursache haben (z.B. Ausfall eines Ponys wegen Krankheit oder Verletzung, Behandlung eines Themas in
der Stunde, zu dem es nicht mehr Ponys benötigt).
Da dem Ponyhof Team bei der Schulung seiner Reitschülerinnen und Reitschüler wichtig ist, dass
sie das Wesen und Verhalten, wie auch die Bewegungsabläufe und Verständigung der Ponys verstehen lernen, kann es vorkommen, dass in einer Reitstunde nicht geritten wird. Dies wird nicht
die Regel sein, kann aber durchaus mal vorkommen. Auch solche Stunden müssen voll bezahlt werden.
Bei Ferien- und Wochenendangeboten gilt Folgendes: Sämtliche Kurskosten müssen bis 10 Tage vor Kursbeginn beglichen werden. Ansonsten behalte ich mir das Recht vor den Kurs anderweitig zu belegen. Bei Abmeldung
bis 7 Tage vor dem Kurs werden 40% des Kursgeldes zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung verfällt das Kursgeld, wenn nicht ein Ersatzreiter gefunden werden kann. Jeder Kursteilnehmer
muss eine Haftpflicht- und Unfallversicherung haben. Empfohlen wird eine Starrkrampfimpfung (und ev. eine Zeckenimpfung). Für Reit- oder Velohelm gilt eine Tragepflicht und das
Tragen einer Sturzweste wird empfohlen. Bitte auf gutes Schuhprofil (Turn- oder Wanderschuhe) und der Witterung angepasste Kleidung achten.
Bei Posteinzahlungen werden mit der nächsten Rechnung CHF
1.50 Gebühren verrechnet.
Mit Begleichung der Rechnung erklärt sich die Kundschaft mit
den AGBs einverstanden.