Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Kunden und Kundinnen vom Ponyhof erklären sich mit folgenden Punkten einverstanden:
Ø  Reitstunden werden für die Spanne von den einen zu den nächsten Schulferien (richten sich nach der Gemeinde Mönchaltorf) gebucht und im Voraus bezahlt.
Ø  Sämtliche Reitstunden, welche wegen Krankheit oder Ferienabwesenheit einer Reitlehrerin des Ponyhofes nicht gegeben werden können, werden auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
Ø  Bei Absenz der Reitschülerin oder des Reitschülers können keine Kosten zurückerstattet oder Reitstunden nachgeholt werden. Es ist jedoch möglich, dass ein anderes Kind (Freundin, Schwester,…) die Reitstunde eines verhinderten Reitschülers übernimmt. In diesem Fall möchte ich um eine kurze, vorgängige Mitteilung bitten.
Ø  Für den Ponyhof wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Reitschülerinnen und Reitschüler dieses Betriebes müssen eine Pferdezusatzversicherung nachweisen können, sofern sie ausserhalb der Reitstunde auf den Ponys des Betriebes reiten oder sich mit ihnen abgeben.
Ø  Es gilt eine Helmtragepflicht und das Tragen einer Sturzweste wird empfohlen. In der Schweiz haftet im Falle eines Unfalls mit einem über 5 Jahre alten Helm in erster Linie der Helmträger selbst für die Folgen, da er für den ordnungsgemässen Zustand seiner Ausrüstung verantwortlich ist. Zwar gibt es keine explizite gesetzliche "5-Jahre-Regel", doch raten wir wie auch die Hersteller und die BFU dazu, Helme nach 5–7 Jahren aufgrund von Materialermüdung, sowie nach einem Sturz, auszutauschen.
Ø  Werden die Reitstunden unter dem laufenden Quartal abgebrochen, werden die Kosten der noch ausstehenden Reitstunden zur Hälfte zurückerstattet.
Ø  Änderungen sollten jeweils auf Anfang der nächsten Schulferien stattfinden und müssen im Voraus bekannt gegeben werden.
Ø  Eltern haften für ihre Kinder, es sei denn diese befinden sich wegen einer gebuchten Reitstunde in Obhut einer Reitlehrerin des Ponyhofes.
Ø  Der Ponyhof behält sich das Recht vor in Halbprivat- und Gruppenstunden nicht immer für jedes Kind ein eigenes Pferd/Pony in Anspruch zu nehmen. Dies kann verschiedene Gründe als Ursache haben (z.B. Ausfall eines Ponys wegen Krankheit oder Verletzung, Behandlung eines Themas in der Stunde, zu dem es nicht mehr Ponys benötigt).
Ø  Da dem Ponyhof Team bei der Schulung seiner Reitschülerinnen und Reitschüler wichtig ist, dass sie das Wesen und Verhalten, wie auch die Bewegungsabläufe und Verständigung der Ponys verstehen lernen, kann es vorkommen, dass in einer Reitstunde nicht geritten wird. Dies ist nicht die Regel, kann aber durchaus mal vorkommen. Auch solche Lektionen müssen voll bezahlt werden.
Ø  Bei Ferien- und Wochenendangeboten gilt Folgendes: Sämtliche Kurskosten müssen bis 10 Tage vor Kursbeginn beglichen werden. Ansonsten behält sich der Ponyhof das Recht vor den Kurs anderweitig zu belegen. Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 40% des Kursgeldes zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung verfällt das Kursgeld, wenn nicht ein Ersatzreiter gefunden werden kann. Jede(r) Kursteilnehmer(in) muss eine Haftpflicht- und Unfallversicherung haben.
Ø  Bei Post-Einzahlungen werden mit der nächsten Rechnung CHF 1.50 Gebühren verrechnet.
Ø  Mit Bezahlung der ersten Rechnung erklärt sich die Kundschaft mit den AGBs einverstanden. Folgerechnungen werden die AGBs nicht mehr beigelegt und gelten ohne Unterbruch bis zur Kündigung der Reitstunden.
Letzte Aktualisierung am 1. Februar 2026